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Legalisierung China


Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie in China offiziell verwenden wollen?
Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Chinas in Deutschland legalisiert werden!




Unser Service:
 
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
   
  Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten für China
   
  Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
   
  ist die Vor- und Endbeglaubigung.

 

Benötigte Unterlagen:
  1. Komplett ausgefülltes/unterschriebenes Formular für die konsularische Vertretung
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
  3. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 
Legalisierung China - Gebührenübersicht
   
Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren
   
Vorbeglaubigung (10 Tage) 19,90 Euro*
- Expressbearbeitung zuzügl.  9,90 Euro*
Endbeglaubigung (10 Tage) 29,90 Euro*
- Expressbearbeitung zuzügl.  9,90 Euro*
Konsularische Vertretung China (10 Tage) 39,90 Euro*
- Expressbearbeitung China zuzügl. 19,90 Euro*
   
Konsular- und Behördengebühren: Gebühren
   
Botschaft/Konsulat  
- Handelsdokumente 35 Euro / Dokument
- Zivil-/Privatdokument 15 Euro / Dokument
- Expressbearbeitung 20 Euro / Dokument
Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich
   
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten
Es gelten die aktuellen Gebühren und Vorschriften der Konsularabteilung Chinas.
   
#Gebühren gültig ab 01.03.2011
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
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Wir freuen uns darauf!

 

EHESCHLIEßUNG IN DER VR CHINA

Eine Eheschließung in der VR China ist nur vor den zuständigen chinesischen Zivilstandsbehörden möglich. Die Eheschließung in der Botschaft ist nicht möglich.

Die nachfolgenden Hinweise beruhen auf den Auskünften der Zivilstandsbehörde der Stadt Peking und den Erfahrungen der Botschaft und sollen als Orientierungshilfe für deutsche Staatsangehörige dienen, die in der VR China die Ehe schließen möchten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Es wird daher den Verlobten dringend angeraten, sich frühzeitig bei der zuständigen chinesischen Zivilstandsbehörde nach den Erfordernissen für eine Eheschließung in China zu erkundigen.

Grundsätzlich muss für eine Eheschließung einer der Verlobten Wohnsitz in der VR China haben. Der andere Verlobte kann mit einem kurzfristigen Visum einreisen, um die Ehe zu schließen. Die Eheschließung zwischen zwei ausländischen Verlobten ist ebenfalls möglich.

Die Bearbeitungsdauer (Anmeldung und tatsächliche Eheschließung) kann je nach Provinz und Ort variieren.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind folgende Unterlagen bei der Zivilstandsbehörde vorzulegen:

- gültiger Reisepass

- gültige Aufenthaltserlaubnis (Visum) für die VR China

- Konsularbescheinigung der Botschaft über den Personenstand des deutschen Verlobten

- mind. 3 Fotos (Einzelheiten zu Format etc. sind mit dem chinesischen Standesamt zu klären)

 

Zur Ausstellung der Konsularbescheinigung durch die Botschaft wird ein gültiges Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Verlobten benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis wird von dem Standesamt des gegenwärtigen bzw. letzten deutschen

Wohnsitzes ausgestellt. Formulare zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt oder bei der Botschaft.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und die dort vorzulegenden Unterlagen an das für Sie zuständige Standesamt.

Bitte beachten Sie, dass eine Meldebescheinigung mit Angabe des Personenstandes für die Ausstellung der Konsularbescheinigung nicht ausreicht.

 

Wir benötigen für die Beantragung der Konsularbescheinigung folgende Unterlagen:

– Ehefähigkeitszeugnis im Original

– Reisepass

– Kopie des Passes des anderen Verlobten

 

Die Konsularbescheinigung kann nur in deutscher Sprache erteilt werden. Trauzeugen werden für eine Eheschließung in der VR China nicht benötigt. Die Trauung findet ausschließlich in chinesischer Sprache statt. Die Zivilstandsbehörde stellt keine Übersetzer. Sie sollten ggf. einen eigenen Übersetzer bei der Anmeldung und Trauung hinzuziehen.

Die in China erfolgte Eheschließung ist für die Bundesrepublik Deutschland gültig.

Der ausländische Verlobte erwirbt durch die Eheschließung nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nach der Trauung erhalten beide Ehegatten jeweils ein rotes Heiratsbuch in chinesischer Schrift als Nachweis über die erfolgte Eheschließung.

Um die chinesische Heiratsurkunde in Deutschland zu benutzen muss diese in der Regel mit dem Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft versehen sein.

 

Die im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag gebührenpflichtig in einem deutschen Eheregister registriert werden. Für Informationen dazu kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Für eine Einreise nach Deutschland benötigt der chinesische Ehegatte ein Visum. Ausführliche Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf der Webseite der Botschaft.

 

Hinweis:

Wir haben die in diesem Merkblatt enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können

 



Legalisierungen für weitere Länder finden Sie unter: